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Ablauf einer Hörgeräteversorgung:
1. Schritt:
Vor einer Hörgeräteversorgung sollte ein Besuch bei Ihrem
HNO-Arzt durchgeführt werden. Denn nur dieser kann die
medizinische Indikation feststellen und Ihnen das für den
Kassenzuschuss erforderliche Rezept mitgeben.
Der Kassenzuschuss kann für eine beidseitige Hörgeräteversorgung
zur Zeit je nach gesetzlicher Krankenkasse bis zu 982,19 Euro betragen!
Auch für diesen Betrag gibt es bei uns bereits eine
Hörgeräteversorgung mit digitalen Hörgeräten.
2. Schritt:
Wir führen bei Ihnen unter Umständen noch einen ergänzenden
Hörtest durch und ermitteln somit die wichtigen
audiologischen Daten für die Hörgeräteversorgung. Sie
erzählen uns über über Ihre persönlichen Ansprüche und Bedürfnisse.
Auf der Basis von Hörtest, persönlichen
Wünschen und der Form Ihres Ohres können wir Sie nun über die Möglichkeiten beraten.
Zusammen entscheiden wir dann, welchen Weg der Versorgung wir mit Ihnen einschlagen.
3. Schritt:
Beim nächsten Termin wird die Hörgeräteanpassung
durchgeführt mit Hörgeräten, die zu Ihrem Anforderungsprofil passen.
4. Schritt:
Nach dem ausgiebigen Probetragen werden wir in der Feinanpassung
die Hörgeräte soweit möglich nochmals optimieren und Ihre
Erfahrung während der Probezeit einfließen lassen. Dies kann
sich durchaus über mehrere Termine erstrecken. Denn wir sind
erst zufrieden wenn es auch Sie sind.
5. Schritt:
Nun ist noch die Abschlussuntersuchung beim HNO-Arzt
erforderlich, damit wir den Kassenzuschuss mit der Krankenkasse abrechnen können.
6. Schritt:
Alles was für und mit der Krankenkasse benötigt wird, erledigen wir für Sie!
Sie haben damit überhaupt keine Arbeit! |
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