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> Filialeröffnung am 15. November 2004
Am 15.11.2004 eröffnet eine weitere Filiale in Grünwald.
Die Anschrift lautet:
Schloßstrasse 14a 82031 München Tel.: 089/69388004 Fax: 089/69388005
E-Mail:
gruenwald@hoergeraete-preussner.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, 09.30 - 13.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
Mi, Fr, 09.30 - 13.00 Uhr
> Fakten zur Gesundheitsreform
Die neuen Regelungen ab 1. Januar 2004 bei der Hörgeräteversorgung:
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pro Hilfsmittel zahlen Versicherte zehn
Prozent des Abgabepreises hinzu.
Das Minimum beträgt fünf Euro, das Maximum zehn Euro. |
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Eine beidseitige aus Hörsystem und
Otoplastik bestehende Versorgung zur gleichen Zeit wird mit
einem Zuzahlungsbetrag von maximal zehn Euro pro Seite, also
maximal zwanzig Euro gesamt abgegolten. |
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Wird eine Otoplastik nachgeliefert,
ist eine Zuzahlung von mindestens fünf Euro zu erheben. |
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Die Eigenbeteiligungen sind begrenzt. Sie liegen bei einer Höhe von zwei Prozent des jährlichen
Bruttoeinkommens der Versicherten bzw. bei einem Prozent bei
chronisch Kranken. Die Eigenbeteiligungen werden zudem erst ab
dem 18. Lebensjahr fällig. |
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Die jeweiligen Festbeträge der Länder
für Hörsysteme gelten bis zum Ende des Jahres weiter. |
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Ausführlich:
Ab 1. Januar 2004 gilt das Gesetz zur Modernisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung. Dies betrifft auch die
Versorgung mit Hörsystemen und Otoplastiken. Zuzahlungen in
Abhängigkeit vom Jahreseinkommen fallen für die Versicherten ab
dem 18. Lebensjahr an. Sie betragen zehn Prozent des
Abgabepreises pro Hilfsmittel, sind jedoch auf zwei Prozent des
Bruttojahreseinkommens beschränkt. Bei chronisch kranken
Menschen liegt diese Grenze sogar bei einem Prozent. Die Spanne
der Zuzahlungen liegt zwischen fünf Euro (Minimum) und zehn Euro
(Maximum).
Binaurale Versorgung = 20 Euro
Wenn eine Otoplastik gleichzeitig zusammen mit einem Hörsystem
erworben wird, muss der Kunde zehn Prozent des Abgabepreises
zahlen, maximal jedoch zehn Euro. Bei binauraler Versorgung
fällt dementsprechend ein maximaler Betrag von zwanzig Euro an.
Nach wie vor müssen Kunden, die sich für ein Hörsystem
entscheiden, das nicht durch die Festbeträge (maximale
Kostenerstattung der Krankenkassen) gedeckt ist, den
Differenzbetrag eigenständig begleichen.
Ob als Kassengerät oder mit
dem besonderen Extra an Komfort und
Technologie: Mit der Einführung der Discover-Hörsysteme können
für jeden Bereich die Hörsysteme des technologischen
Marktführers GN ReSound genutzt werden. Sprechen Sie uns an.
Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich. |