Wir machen Sie wieder hellhörig!
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> Filialeröffnung am 15. November 2004
Am 15.11.2004 eröffnet eine weitere Filiale in Grünwald.
Die Anschrift lautet:

Schloßstrasse 14a
82031 München
Tel.: 089/69388004
Fax: 089/69388005
E-Mail: gruenwald@hoergeraete-preussner.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, 09.30 - 13.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
Mi, Fr, 09.30 - 13.00 Uhr


> Fakten zur Gesundheitsreform
Die neuen Regelungen ab 1. Januar 2004 bei der Hörgeräteversorgung:
 
- pro Hilfsmittel zahlen Versicherte zehn Prozent des Abgabepreises hinzu.
Das Minimum beträgt fünf Euro, das Maximum zehn Euro.
- Eine beidseitige aus Hörsystem und Otoplastik bestehende Versorgung zur gleichen Zeit wird mit einem Zuzahlungsbetrag von maximal zehn Euro pro Seite, also maximal zwanzig Euro gesamt abgegolten.
- Wird eine Otoplastik nachgeliefert, ist eine Zuzahlung von mindestens fünf Euro zu erheben.
- Die Eigenbeteiligungen sind begrenzt.
Sie liegen bei einer Höhe von zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens der Versicherten bzw. bei einem Prozent bei chronisch Kranken. Die Eigenbeteiligungen werden zudem erst ab dem 18. Lebensjahr fällig.
- Die jeweiligen Festbeträge der Länder für Hörsysteme gelten bis zum Ende des Jahres weiter.
  Ausführlich:
Ab 1. Januar 2004 gilt das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies betrifft auch die Versorgung mit Hörsystemen und Otoplastiken. Zuzahlungen in Abhängigkeit vom Jahreseinkommen fallen für die Versicherten ab dem 18. Lebensjahr an. Sie betragen zehn Prozent des Abgabepreises pro Hilfsmittel, sind jedoch auf zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens beschränkt. Bei chronisch kranken Menschen liegt diese Grenze sogar bei einem Prozent. Die Spanne der Zuzahlungen liegt zwischen fünf Euro (Minimum) und zehn Euro (Maximum).

Binaurale Versorgung = 20 Euro
Wenn eine Otoplastik gleichzeitig zusammen mit einem Hörsystem erworben wird, muss der Kunde zehn Prozent des Abgabepreises zahlen, maximal jedoch zehn Euro. Bei binauraler Versorgung fällt dementsprechend ein maximaler Betrag von zwanzig Euro an.

Nach wie vor müssen Kunden, die sich für ein Hörsystem entscheiden, das nicht durch die Festbeträge (maximale Kostenerstattung der Krankenkassen) gedeckt ist, den Differenzbetrag eigenständig begleichen.
Ob als Kassengerät oder mit dem besonderen Extra an Komfort und Technologie: Mit der Einführung der Discover-Hörsysteme können für jeden Bereich die Hörsysteme des technologischen Marktführers GN ReSound genutzt werden. Sprechen Sie uns an.

Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich.
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